Effiziente Technologien steigern die Wirtschaftlichkeit von Immobilien und reduzieren zugleich den Ausstoß von Schadstoffen und CO 2. Intelligentes Management erspart dem Verbraucher erhebliche Energiekosten, erfordert aber Investitionen und Know-how.
EnKon-Plan kombiniert Energie- und Finanzdienstleistungen, wir modernisieren oder errichten Heizanlagen, beispielsweise das Mini-Blockheizkraftwerk neoTower aus dem Hause RMB. Auch eine Erweiterung der Energieversorgung um eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher ist möglich. Als Generalunternehmen übernehmen wir für Sie die Bauleitung für die Wärme- und/oder Stromversorgung der Endkunden. Ihr Vorteil: Als Planer/Bauherr/Architekt brauchen Sie keine Eigenplanung für Ihre Energieerzeugungsanlage tätigen und müssen sich weder um die Pflege noch spätere Wartung kümmern diese können Sie an einen unserer Partner abgeben.
Planen Wärme und Elekroanlagen | Wir planen individuell auf Ihr Projekt maßgeschneidert! |
Bauen | Wir bauen für Sie die Anlage mit qualifiziertem Fachpersonal auf! |
Service | Wir betreuen Ihre Anlagen auf Wunsch weiter! |
Förderungen beantragen | Wir beantragen mit Ihnen mögliche Förderungen und Zuschüsse vom Staat! |
Fördermöglichkeiten für den Betreiber
Das richtige Förderprogramm finden – KfW oder BAFA
Die nachfolgenden Seiten geben Ihnen einen Einblick über mögliche Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das KfW-Förderangebot reicht vom zinsgünstigen Kredit für den Kauf über Zuschüsse und Kredite für die energetische Sanierung der eigenen Immobilie bis hin zur Finanzierung der Nutzung erneuerbarer Energien.
Was wird gefördert?
Die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern.
Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung).
Alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau).
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen,
die den technischen Mindestanforderungen entsprechen (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneu- erbarer Energien mit Investitionszuschüssen.
Was wird gefördert?
• Solaranlagen
• Wärmepumpen
• Biomasse-Anlagen
• Optimierung bereits geförderter Anlagen
Die Förderung erfolgt in Zuschüssen ohne Rückzahlung!
Förderfähige Gebäude?
Neubau sowie Gebäudebestand wenn der Bauantrag /Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde! (gilt für KfW-Programme 430, 151, 152, 167, 143).
Förderfähige Gebäude?
Gebäudebestand oder Neubau (Innovationsförderung).
Antragsstellung?
• Kredit- und Tilgungszuschüsse: über eine Hausbank Ihrer Wahl. • Zuschuss: direkt bei der KfW.
Antragsberechtigt? Effizient bauen:
Jeder, der in den Neubau von Wohnungsgebäuden investiert:
Privatpersonen
Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften
und Anstalten des öffentlichen Rechts
Antragsberechtigt? Effizient sanieren!
Bei Kreditvariante mit Tilgungszuschuss:
Privatpersonen
Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften
und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bei Zuschussvariante:
Eigentümer (Privatpersonen):
- bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser.
- bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen.
Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer).
Antragsstellung der BAFA Zuschüsse?
Bei der Basisförderung sind die Anträge bei der BAFA innerhalb von 9 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Antragsberechtigt?
Privatpersonen.
Freiberuflich Tätige
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
Gemeinnützige Organisationen
Unternehmen
BAFA-förderfähige Heizsysteme sind bei uns mit einen Logo gekennzeichnet.
BAFA-Förderprogramme: Förderung von Solarkollektoranlagen Erhöhte Zuschüsse bei Modernisierung von Heizungsanlagen ab 1. Januar 2016 1. Basisförderung Stand: 01.01.2017 Wer seine veraltete ineffiziente Heizung durch eine Biomasseanlage bzw. Wärmepumpe ersetzt oder durch Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage seine Heizung modernisiert und sein gesamtes Heizungssystem durch Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, erhält einen Zusatzbonus von 20 % der Förderung nach dem Marktanreizprogramm. Weiterhin wird ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die notwendigen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffzienz gewährt. 2. Innovationsförderung d)
Mindestkollektorfläche von 9 m ² (Flachkollektoren) bzw. 7 m ² (Vakuumröhren- und Vakuumflächenkollektoren) und Mindestspeichervolumen von 40 L/m ² (Flachkollektoren) bzw. 50 L/m ² (Vakuumröhren- und Vakuumflächenkollektoren). Gebäude-Effizienzbonus - gilt nicht für Neubauten und Nichtwohngebäude, 0,5-fache der Basis- bzw. Innovationsförderung, Anforderungen an ein KfW-Ef zienzhaus 55 müssen erfüllt werden. Kombinationsbonus - Kombination mit Austausch eines Heizkessels (Öl, Gas) ohne Brennwertnutzung durch Brennwerttechnik, bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage oder effizienter Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, 500 € je Anlage.
OHB Bonus Optimierung Heizungsanlage - 10 % der förderfähigen Investitionskosten (max. 50 % der Basisförderung) – Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solaranlage (z. B. Sanierung Abgasanlage, Einbau Hocheffizienzpumpe, Einbau NT-Heizkörper, Austausch Tank etc.). Wärmenetz Der Kombinationsbonus - Wärmenetz wird zusätzlich zur Basisförderung oder Innovationsförderung gewährt, wenn eine förderfähige Solaranlage hydraulisch an ein Wärmenetz angeschlossen wurde. Die Zusatzförderung beträgt 500 € je Anlage. Siehe auch www.bafa.de
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Anlagenart
| Beträge
| Beträge
| Mögliche Zusatzförderung
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Ausschließliche Warmwasserbereitung a)
| von 20 - 100 m ²
| 100 €/m ² Bruttokollektorfläche
| 75 €/m ² Bruttokollektor äche
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Kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
| von 20 - 100 m ²
| 200 €/m ² Bruttokollektorfläche
| 150 €/m ² Bruttokollektorfläche
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Anlagenart
| Beträge im Gebäudebestand
| Mögliche Zusatzförderung
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Ausschließliche Warmwasserbereitung a)
| bis 3 - 10 m ²
| 500 €
| EB, KB, OHB, Wärmenetz
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11 m ² - 40 m ²
| 50 € / m ² Bruttokollektor äche
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Kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung,
| bis 14 m ²
| 2.000 €
| EB, KB, OHB, Wärmenetz
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15 m ² - 40 m ²
| 140 € / m ² Bruttokollektor äche
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Erweiterung von bestehenden Anlagen c)
| 50 € / m ² zusätzlicher Bruttokollektor äche
| KB, OHB, Wärmenetz
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BAFA-Förderprogramme:
Förderung von Wärmepumpen Stand: 01.01.2017
Förderung von effizienten Wärmepumpen bis 100 kW a)
1. Basisförderung
Anlagenart
| Beträge im Geb.-Bestand
| Mögliche Zusatzförderung
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Elektrisch betriebene Luft / Wasser-WP
| JAZ ≥ 3,5
| Grundförderung 40 € / kW
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Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und / oder monovalenten WP (bis 37,5 kW)
| mind. 1.500 €
| EB, KB, OHB, LMB, Wärmenetz
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Mindestförderbetrag bei anderen WP (bis 32,5 kW)
| mind. 1.300 €
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Elektrisch betriebene Wasser / Wasser- oder Sole / Wasser-WP
| JAZ Wohngebäude ≥ 3,8 JAZ Nichtwohngebäude ≥ 4,0
| Grundförderung 100 € / kW
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Mindestförderbetrag bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrung (bis 45,0 kW)
| mind. 4.500 €
| EB, KB, OHB, LMB, Wärmenetz
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Mindestförderbetrag bei anderen WP (bis 40,0 kW)
| mind. 4.000 €
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Gasbetriebene WP (gasometrische WP, Sorptions-WP)
| JAZ Wohngebäude ≥ 1,25 JAZ Nichtwohngebäude ≥ 1,3
| Grundförderung 100 € / kW
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Mindestförderbetrag (bis 45,0 kW)
| mind. 4.500 €
| EB, KB, OHB, LMB, Wärmenetz
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2. Innovationsförderung b)
Anlagenart
| Beträge im Geb.-Bestand c)
| Beträge im Neubau d)
| Mögliche Zusatzförderung
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Elektrisch betriebene Luft / Wasser-WP JAZ ≥ 4,5
| Grundförderung 60 €/kW
| Grundförderung 40 €/kW
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Mindestförder-betrag bei leistungsgeregelten und / oder monovalenten WP (bis 37,5 kW)
| mind. 2.250 €
| mind. 1.500 €
| EB, KB, OHB, LMB, Wärmenetz
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Mindestförder-betrag bei anderen WP (bis 32,5 kW)
| mind. 1.950 €
| mind. 1.300 €
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Elektrisch betriebene Wasser / Wasser- oder Sole / Wasser-WP JAZ ≥ 4,5
| Grundförderung 150 €/kW
| Grundförderung 100 €/kW
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Mindestförder-betrag bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrung (bis 45,0 kW)
| mind. 6.750 €
| mind. 4.500 €
| EB, KB, OHB, LMB, Wärmenetz
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Mindestförder-betrag bei anderen WP (bis 40,0 kW)
| mind. 6.000 €
| mind. 4.000 €
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Gasbetriebene WP (gasometrische WP, Sorptions-WP) JAZ ≥ 1,5
| Grundförderung 150 €/kW
| Grundförderung 100 €/kW
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Mindestförder-betrag (bis 45,0 kW)
| mind. 6.750 €
| mind. 4.500 €
| EB, KB, OHB, LMB, Wärmenetz
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a) Fördervoraussetzung ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage, keine ausschließliche Förderung der Warmwasserbereitung.
b) Innovationsförderung: Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffizienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe: elektrisch
betriebene Wärmepumpen mind. 4,5, gasmotorisch betriebene Wärmepumpen mind. 1,5.
c) zusätzlich 0,5 x Basisförderung.
d) entspricht der Basisförderung im Gebäudebestand.