Energieeffizienzklassen für Gebäude und Elektrogeräte erklärt

Mit den Energieeffizienzklassen kommt man irgendwann im Leben immer in Berührung. Entweder man findet sie als Energielabel auf einem Gerät oder auf dem Energieausweis eines Gebäudes. In diesem Artikel konzentrieren wir uns vor allem auf die Energieeffizienzklassen am Haus, denn dort kann man besonders viel Geld sparen.

Was ist die beste Energieeffizienzklasse?

Bei Gebäuden geht die Skala bis A+.

Bei Gefrier- und Kühlschränken, Geschirrspülern und Waschmaschinen ist die beste Energieeffizienzklasse A+++. Bei allen anderen Elektrogeräten im Haushalt geht die Skala bis A++, bei Fernsehern sogar nur bis A. Da das sehr unübersichtlich ist wurde die Skala überarbeitet und wird ab wird ab März 2021 wieder nur von A bis G gehen. 

Energieeffizienzklassen bei Gebäuden

Bei Immobilien wird die Energieeffizienzklasse im Energieausweis angegeben. Dabei gibt es eine Skala, die von A+ bis H geht, zur Einführung 2007 sogar bis J. Diese Skala richtet sich nach dem Endenergiebedarf oder dem Endenergieverbrauch des Gebäudes. Welche Variante verwendet wird hängt von der Art des Energieausweises ab. Ein Bedarfsausweis beruht auf einer genauen Einschätzung des Gebäudezustands und ist deshalb etwas aufwendiger. Ein Verbrauchsausweis richtet sich nach dem Energieverbrauch in der Vergangenheit. Ein Energieausweis ist bei vielen Gebäuden Pflicht, man kann ihn sich jedoch bei Interesse auch einfach so ausstellen lassen.

Neubauten werden heutzutage so geplant, dass sie in die Klassen A+ bis B fallen. Viele bestehende Häuser fallen jedoch eher in die Kategorie C bis G. In dieser Tabelle finden Sie alle Energieeffizienzklassen, ihre Anforderungen und die zu erwartenden Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche. Wenn Sie die Endenergie und Fläche eines Hauses kennen, können Sie so schnell sehen, welche ungefähren Heizkosten entstehen werden.

EnergieeffizienzklasseEnergieverbrauch
in kWh/(m²a)
Heizkosten
in €/m²
A+≤ 30≤ 1,77
A≤ 50≤ 2,95
B≤ 75≤ 4,42
C≤ 100≤ 5,89
D≤ 130≤ 7,66
E≤ 160≤ 9,42
F≤ 200≤ 11,78
G≤ 250≤ 14,73
H> 250> 14,73

Energieeffizienzklassen nach GEG Anlage 10 und die ungefähren Heizkosten pro m²

Wie hoch ist die Auswirkung einer Sanierung auf die Energieeffizienzklasse?

Das ist schwer zu sagen, da Gebäude so unterschiedlich sein können. Man kann jedoch auch bei Altbauten viel verbessern. Beispielsweise kann man hohe Energieverluste über eine nachträgliche Dachdämmung oder Fassadendämmung senken. Auch alte Fenster mit Einfachverglasung kann man gegen neue mit Zwei- oder Dreifachverglasung austauschen. Kombiniert man das Ganze mit einer effizienten Heizung, ist ein Sprung von drei Klassen schon möglich.

Unser Tipp: Wenn Sie schon einen Energieausweis haben, werden dort auch Verbesserungsempfehlungen aufgezählt. So sehen Sie schnell, welche Maßnahmen die größte Verbesserung bringen. Ist der Energieausweis schon älter, muss ein Energieberater das Gebäude vielleicht noch einmal begutachten. Den können Sie auch ganz bequem und kostenlos über Blauarbeit finden!

Wie wird die Energieeffizienz eines Hauses berechnet?

Das hängt davon ab, welche Art von Energieausweis für das Haus existiert. Bei einem Verbrauchsausweis werden einfach die Verbrauchswerte der letzten Jahre ausgewertet. Bei einem Bedarfsausweis werden stattdessen die tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie bewertet, zum Beispiel an welchen Stellen sich Wärmebrücken befinden und wie viel Energie über die verschiedenen Wärmebrücken verloren geht. Mehr Infos dazu gibt es in unserem Beitrag zum Energieausweis: Energieausweis: Infos zu Pflichten, Kosten und Ausweisarten

GEG-Referenzgebäude und KfW-Effizienzhaus

Die Mindestanforderungen an Neubauten und energetische Sanierungen werden im Gebäudeenergiegesetz über das „Referenzgebäude“ definiert. Damit ein Gebäude überhaupt gebaut werden kann, darf sein Primärenergiebedarf maximal bei 75 Prozent des Referenzgebäudes liegen. Ähnlich funktioniert auch der Effizienzhaus-Standard, der besonders über die KfW bekannt ist. Dort wird er für die Programme „Energieeffizient Bauen“ (153) und „Energieeffizient Sanieren“ (151, 152 und 430) genutzt, um die mögliche Förderhöhe zu bestimmen. Dieser Standard ist eng mit dem Referenzgebäude verbunden, denn er richtet sich prozentual nach dessen Primärenergiebedarf.

Gebäude aus der Energieeffizienzklasse A+

Die Einteilung in Effizienzklassen basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz und seinem Vorgänger der Energieeinsparverordnung. Es gibt jedoch auch noch strengere Gebäudestandards, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen. Jede dieser Varianten kann man als Niedrigenergiehausbezeichnen.

Passivhäuser heißen so, weil sie den Großteil des Wärmebedarfs durch passive Energie decken. Sie haben einen geringen Heizwärmebedarf von maximal 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr. Um das zu schaffen, ist eine sehr gute Dämmung die Grundvoraussetzung. Damit keine Wärme zu den Seiten hin verloren geht, werden sie dicht gebaut. Große Fensterflächen zur Südseite sorgen dafür, dass die Sonnenstrahlung das Haus aufwärmt. Eine Lüftungsanlage in Kombination mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe sorgt für gute Luft, ohne dass über offene Fenster Energie verloren geht.

Beim Nullenergiehaus geht man noch einen Schritt weiter. Es muss nicht nur wenig Energie brauchen, sondern auch eigene erzeugen, um diesen Verbrauch wieder auszugleichen. Dafür kann man Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen, zum Beispiel mit einer Brennstoffzellenheizung. Es muss nicht zwingend so gut gedämmt sein wie ein Passivhaus, sofern das Ergebnis eine ausgeglichene Energiebilanz ist.

Kombiniert man die ausgeklügelte Konzeption eines Passivhaus mit eigener Stromerzeugung, handelt es sich um ein Plusenergiehaus. Auch diese Variante setzt auf sehr niedrigen Verbrauch und eigene Energieproduktion. Hier ist es jedoch so, dass über ein Jahr hinweg mehr Energie produziert wird, als das Haus benötigt. Der Strom wird dabei entweder in das öffentliche Netz eingespeist oder auch im Haus gespeichert. Ein Stromspeicher ist jedoch nicht zwingend nötig.

Energieautarke Häuser sind dagegen eine der höchsten Stufen der inoffiziellen Effizienzklassen. Bei diesem Konzept ist das Ziel, nur die eigene Energie zu verbrauchen und überhaupt keine Energie aus anderen Quellen zu beziehen. Dafür benötigt man zwingend eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher. Auch Solarthermie und ein Wärmespeicher sind wichtig. In Deutschland gibt es kaum Orte, an denen dieses Gebäudekonzept sinnvoll ist. Da Gebäude immer an das Abwassersystem angeschlossen sein müssen, ist auch ein Stromanschluss keine schlechte Idee. So verhindert man auch Energieverluste, denn ein Eigenverbrauch von 100 Prozent ist sehr unwahrscheinlich. Es ist immer gut, die Möglichkeit zur Einspeisung zu haben.

Effizienzhaus-StandardPrimärenergiebedarfTransmissionswärmeverlustMaximale
Förderung
KfW-Effizienzhaus 40 Plus40 %55 %120.000 € / 25 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 4040 %55 %120.000 € / 20 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 5555 %70 %120.000 € / 15 % Tilgungszuschuss

Voraussetzungen für eine KfW-Förderung beim Neubau

Effizienzhaus-StandardPrimärenergiebedarfTransmissionswärmeverlustMaximale
Förderung
5555 %70 %120.000 € / 40 % Tilgungszuschuss
oder 48.000 € Investitionszuschuss
7070 %85 %120.000 € / 35 % Tilgungszuschuss
oder 42.000 € Investitionszuschuss
8585 %100 %120.000 € / 30 % Tilgungszuschuss
oder 36.000 € Investitionszuschuss
100100 %115 %120.000 € / 27,5 % Tilgungszuschuss
oder 33.000 € Investitionszuschuss
115115 %130 %120.000 € / 25 % Tilgungszuschuss
oder 30.000 € Investitionszuschuss

Energielabel bei Geräten

Die Energieverbrauchskennzeichnung auf Geräten wurde im Jahr 1998 eingeführt und hilft Verbrauchern dabei, energiesparende Geräte zu erkennen. Das hat sogar so gut funktioniert, dass man 2004 die Klassen A+ bis A+++ für Gefrier- und Kühlschränke hinzufügen musste. Bei diesen Geräten muss der Stromverbrauch angegeben werden:

  • Klimaanlagen
  • Haushaltskochgeräte – Herdplatte, Backofen, Mikrowelle)
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter
  • Lampen
  • Einzelraumheizgeräte
  • Haushaltskühlgeräte – Kühlschränke, Gefrierschränke
  • gewerbliche Kühlgeräte
  • Festbrennstoffkessel – zum Beispiel für Holzheizungen
  • Fernsehgeräte
  • Wäschetrockner
  • Reifen
  • Lüftungsanlagen für Privatwohnungen
  • Haushaltswaschmaschinen

Für gebrauchte Geräte gilt die Kennzeichnung nicht. Nur Neugeräte müssen das EU-Energielabel tragen.

Neues Energielabel ab März 2021 – nur noch A bis G

Im März nächsten Jahres werden die Energieeffizienzklassen für große Geräte angepasst. Die Geräte mit dem niedrigsten Stromverbrauch gehören dann in Klasse A. Besonders gut für Verbraucher: Die Vorgaben sollen so streng werden, dass es zur Einführung noch keine Geräte mit der Klasse A geben wird. 

So haben die Hersteller einen starken Anreiz, energieeffiziente Geräte zu entwickeln. Die EU-Energie-Label sollen dann auch einen QR-Code bekommen, der einen zu weiteren Informationen über das Gerät bringt. Auch elektrische Lampen und Leuchten erhalten das neue Energielabel, aber erst im September 2021.

Energielabel