Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022
Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022
BEG EM
Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.
Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme
BEG WG/NWG
- Die Kreditförderung der BEG EM wird zum 28.7.2022 gestrichen.
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
- Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig.
- Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.
- Die Fördersätze werden angepasst.
- Der Öl-Austausch-Bonus wird auf den Austausch von Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet.
- Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt
- Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen)
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden
- Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.
- Der iSFP-Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.
Standard | Boni | Max. | ||||
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP | Heizungs-Austausch | Effiziente Wärme-pumpe | Max. Fördersatz | |
Solarthermie | 25% | 10% | 35% | |||
Biomasse | 10% | 10% | 20% | |||
Wärmepumpe | 25% | 10% | 5% | 40% | ||
Innovative Heizungstechnik | 25% | 10% | 35% | |||
EE-Hybrid | 25% | 10% | 5% | 40% | ||
EE-Hybrid mit Biomasseheizung | 20% | 10% | 5% | 35% | ||
Wärme-/Gebäudenetzanschluss | 25% | 10% | 35% | |||
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung | 25% | 25% | ||||
Gebäudehülle | 15% | 5% | 20% | |||
Anlagentechnik | 15% | 5% | 20% | |||
Heizungsoptimierung | 15% | 5% | 20% |
- Die Zuschussförderung wird nur noch für Kommunen gewährt. Bei der Kreditförderung werden die Tilgungszuschüsse abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht (Details zu Fördersätzen s.u.).
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben.
- Die Fördersätze werden angepasst.
- Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 10 Mio. Euro reduziert.
- Es wird ab dem 22.09.2022 ein Bonus für die Worst Performing Buildings von 5 %-Punkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 saniert werden (kombinierbar mit EE- und NH-Bonus)
- Die Anforderungen an den Bonus werden so definiert, dass etwa ein 25 – 30 % der Gebäude umfasst werden.
- Die Förderung des EH/EG 100 wird eingestellt.
Standard | Boni | Max. | |||||
Systemische Maßnahmen Sanierung Kredit | Tilgungs-zuschuss | Zins- vergüns- tigung max. | EE | NH | Worst Performing Building (ab 22.09.) | Max. Fördersatz | |
EH/EG Denkmal | 5% | 15% | 5% | 5% | 25% | ||
EH 85 | 5% | 15% | 5% | 5% | 25% | ||
EH/EG 70 | 10% | 15% | 5% | 5% | 30% | ||
EH/EG 55 | 15% | 15% | 5% | 5% | 5% | 40% | |
EH/EG 40 | 20% | 15% | 5% | 5% | 5% | 45% |
- Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau
- Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Der Tilgungszuschuss zusammen mit der max. Zinsverbilligung entspricht maximal einer Subvention in Höhe der Zuschussförderung für kommunale Antragsteller.
- Die Fördersätze für die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller für die Sanierung werden folgendermaßen angepasst:
- EH/EG Denkmal: 20 %
- EH 85: 20 %
- EH/EG 70: 25 %
- EH/EG 55: 30 %
- EG/EG 40: 35 %