Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022

Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022 BEG EM
  • Die Kreditförderung der BEG EM wird zum 28.7.2022 gestrichen.
  • Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
  • Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig.
  • Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.
  • Die Fördersätze werden angepasst.
  • Der Öl-Austausch-Bonus wird auf den Austausch von Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet.
    • Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt
    • Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen)
    • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden
  • Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.
  • Der iSFP-Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.
Neue Fördersätze ab 15.08.2022 beim BAFA
Standard Boni Max.
Einzelmaßnahmen Zuschuss Zuschuss iSFP Heizungs-Austausch Effiziente Wärme-pumpe Max. Fördersatz
Solarthermie 25% 10% 35%
Biomasse 10% 10% 20%
Wärmepumpe 25% 10% 5% 40%
Innovative Heizungstechnik 25% 10% 35%
EE-Hybrid 25% 10% 5% 40%
EE-Hybrid mit Biomasseheizung 20% 10% 5% 35%
Wärme-/Gebäudenetzanschluss 25% 10% 35%
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung 25% 25%
Gebäudehülle 15% 5% 20%
Anlagentechnik 15% 5% 20%
Heizungsoptimierung 15% 5% 20%
Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz. Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme BEG WG/NWG
  • Die Zuschussförderung wird nur noch für Kommunen gewährt. Bei der Kreditförderung werden die Tilgungszuschüsse abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht (Details zu Fördersätzen s.u.).
  • Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben.
  • Die Fördersätze werden angepasst.
  • Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 10 Mio. Euro reduziert.
  • Es wird ab dem 22.09.2022 ein Bonus für die Worst Performing Buildings von 5 %-Punkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 saniert werden (kombinierbar mit EE- und NH-Bonus)
    • Die Anforderungen an den Bonus werden so definiert, dass etwa ein 25 – 30 % der Gebäude umfasst werden.
  • Die Förderung des EH/EG 100 wird eingestellt.
  Neue Fördersätze ab 28.07.2022 bei der KfW
Standard Boni Max.
Systemische Maßnahmen Sanierung Kredit Tilgungs-zuschuss Zins- vergüns- tigung max. EE NH Worst Performing Building (ab 22.09.) Max. Fördersatz
EH/EG Denkmal 5% 15% 5% 5% 25%
EH 85 5% 15% 5% 5% 25%
EH/EG 70 10% 15% 5% 5% 30%
EH/EG 55 15% 15% 5% 5% 5% 40%
EH/EG 40 20% 15% 5% 5% 5% 45%
 
  • Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau
  • Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Der Tilgungszuschuss zusammen mit der max. Zinsverbilligung entspricht maximal einer Subvention in Höhe der Zuschussförderung für kommunale Antragsteller.
  • Die Fördersätze für die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller für die Sanierung werden folgendermaßen angepasst:
  • EH/EG Denkmal: 20 %
  • EH 85: 20 %
  • EH/EG 70: 25 %
  • EH/EG 55: 30 %
  • EG/EG 40: 35 %